Ethik

Die ethischen Grundlagen unseres Vereins

Diese basieren zum grössten Teil auf dem Ethik-Statut Swiss Olympic und der Ethik-Charta.

Siehe auch „Unsere Charta

Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport:

Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport 

1.  Gleichbehandlung für alle. 

Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen. 

2.  Sport und soziales Umfeld im Einklang. 

Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar. 

3.  Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung. 

Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt. 

4.  Respektvolle Förderung statt Überforderung. 

Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder
die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler. 

5.  Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung. 

Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt. 

6.  Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe. 

Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen. 

7.  Absage an Doping und Drogen. 

Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten. 

8.  Verzicht auf Alkohol während des Sports. 

Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen. 

9.  Gegen jegliche Form von Korruption. 

Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern.
Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen. 

Statut:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihr Handeln im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung (d.h. in Bezug auf die in der Vereinbarung definierten Leistungen und Gegenleistungen) nach den Grundsätzen der Ethik-Charta auszurichten und diese zu respektieren. Ebenso respektieren die Vertragsparteien in diesem Zusammenhang das Ethik-Statut des Schweizer Sports, treffen alle erforderlichen Massnahmen, um ein mit dem Ethik-Statut verpöntes Verhalten zu vermeiden und sichern ihre Mitwirkung im Rahmen einer Untersuchung von Swiss Sport Integrity wie mit dem Ethik-Statut vorgesehen zu, sofern dies notwendig ist. Dies gilt ebenfalls für die von den Vertragsparteien zur Erfüllung der Dienstleistung beigezogenen Personen (bspw. Angestellte oder externe Dritte). 

Wird im Rahmen einer Untersuchung von Swiss Sport Integrity ein Verstoss eines Vertragspartners gegen eine der Bestimmungen betreffend Ethik festgestellt, kann die andere Vertragspartei den Vertrag vorzeitig und mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen auflösen, wobei weitere Ansprüche vorbehalten bleiben. Ein Rückerstattungsanspruch der fehlbaren Vertragspartei bezüglich bereits erbrachter Leistungen fällt dahin. Weitere Ansprüche gegenüber der fehlbaren Vertragspartei bleiben vorbehalten.

Die jeweils aktuelle Fassung des Ethik-Statuts kann jederzeit auf der Swiss Olympic Website eingesehen werden:

https://www.swissolympic.ch/athleten-trainer/werte-ethik/Ethik-Statut-des-Schweizer-Sports