Unsere Charta
Die folgenden Bestimmungen basieren nicht nur, aber auch auf dem Swiss Olympic Statut und der dazugehörigen Ethik-Charta des Schweizer Sports:
Unterkapitel bzw. detailliertere Erklärungen zur Charta:
https://www.swissolympic.ch/athleten-trainer/werte-ethik/ethik-charta.html
Sicherheit auf dem Stand
Unseren Sicherheitsregeln ist zum Wohle Aller stets Folge zu leisten. Diese müssen schrittweise geübt und verinnerlicht werden. Die Regeln und deren Handhabung werden den Mitgliedern und den Bewerbern für eine Mitgliedschaft von Beginn an mitgeteilt bzw. eingeführt.
Siehe auch „Sicherheit“:
https://wlu20www142.webland.ch/?page_id=269
Umgang unter- und miteinander
Wir pflegen einen kollegialen und respektvollen Umgang miteinander, auf verbaler wie physischer Ebene. Wir tolerieren keine Formen von Gewalt, Rassismus, Sexismus oder andere Formen von Chauvinismus. Dies beinhaltet auch die Nichtakzeptanz von verbalen Herabsetzungen, Sticheleien oder irgendeiner anderen Art von Respektlosigkeit jeglicher Art gegenüber anderen Mitgliedern.
Infrastruktur
Wir tragen Sorge zu der gesamten Infrastruktur unseres Vereins und versuchen tunlichst alle Art von Beschädigungen zu vermeiden, um den geregelten und sicheren Betrieb unserer Anlage aufrecht erhalten zu können.
Alkohol, Drogen und Rauchen
Rauchen
Das Rauchen ist in den geschlossenen Räumen des Vereinsareals nicht erlaubt.
Drogen
Der Konsum von Drogen ist auf dem gesamten Gelände des PSZA untersagt.
Alkohol
Auf dem gesamten Gelände des PSZA ist der Konsum von Alkohol für ein Mitglied untersagt, bis dieses seine Schiessübungen definitiv beendet, seine Sportgeräte zusammen- und weggepackt hat.
Jahresbeitrag
Dieser ist in der festgesetzten Höhe für jeweils die folgende Saison bis spätestens Ende März zu entrichten.
Die oben erwähnten Regeln sind für alle Mitglieder verbindlich.
Bei grober und/oder wiederholter Missachtung dieser, unserer Grundregeln, hat der Vorstand nicht nur den entsprechenden, berechtigten Handlungsspielraum, sondern auch die Pflicht, entsprechende Massnahmen zu ergreifen: dies beinhaltet die spontane oder offizielle Verwarnung, eine temporäre Sperre eines Mitglieds an der Teilnahme unserer Aktivitäten, sowie bei wiederholten und/oder gröberen Verstössen den Ausschluss aus dem Verein.
Dringende, gut gemeinte Empfehlungen und Appelle
Teilnahme an den Arbeiten im Verein
Damit eine gemeinnützige, nicht gewinnorientiere Institution, wie ein Verein funktionieren kann, ist die Mithilfe der Mitglieder unumgänglich. Je mehr sich beteiligen, desto weniger konzentriert sich die Arbeit auf ein paar Wenige.
Sportliches Engagement
Wir bemühen uns, uns sportlich weiterzuentwickeln. Dazu gehört das regelmässige Trainieren auf dem Stand, sowie die Teilnahme an der internen Jahresmeisterschaft (mit dem Eintragen der Resultate ins persönliche Schiessbüchlein).
Ausserdem nehmen wir, wenn möglich, an allen zusätzlichen Anlässen teil; Eröffnungsschiessen, Cupschiessen, Endschiessen und Winterschiessen.
Teilnahme an den Bundesprogrammen
Wir halten alle dazu an, das obligatorische Bundesprogramm, sowie das Eidgenössische Feldschiessen zu absolvieren. Einerseits handelt es sich um eine Tradition. Andererseits sind die Programme interessant und bieten eine weitere Abwechslung innerhalb unseres Vereins und unserer internen Jahresmeisterschaft.