Mitgliedschaft

Angehörige verschiedener Nationen

Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen, sowie das Schiessen und die Mitgliedschaft in einem Schützenverein für Angehörige folgender Staaten:

Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien, wenn diese nicht auch über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen. Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.

Für Angehörige anderer Staaten gilt als Bedingung die Aufenthaltsbewilligung C.

Bedingungen und Verfahren

Vorausgehender Schnupper-Besuch im Verein. Bei diesem Besuch haben Sie die Möglichkeit, sich einen Eindruck von unserem Verein zu verschaffen und weitere Informationen zu erhalten.

Erstes Testschiessen

  • Bei diesem ermitteln wir, ob ein(e) Interessent(in) bereits über genügend Erfahrung und dementsprechend über genügend Sicherheit verfügt, um ohne Begleitung und ohne den Besuch des Einführungskurses selbstständig schiessen zu können.

Falls dies nicht der Fall ist, ist der Besuch des Einführungskurses (siehe weiter unten) zwingend.

Das Testschiessen kann während des (ersten) Schnupperbesuchs, oder zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden

Bis zu drei Schnupperschiessen vor Eintritt

  • Falls sich jemand nicht gleich sicher ist, ob er oder sie definitiv dem Verein beitreten möchte, hat er oder sie die Möglichkeit drei Schnupper-Schiessen zu absolvieren (auch schon während des ersten Schnupperbesuchs).

Der Versicherungsbeitrag kostet pro Schnupperschiessen 20.-. Bei einer definitiven Anmeldung werden diese Beiträge zurückerstattet oder vom ersten Jahresbeitrag abgezogen.

Für eine definitive Anmeldung

Falls sich ein(e) Interessent(in) nach dem Schnupperbesuch und dem Testschiessen definitiv entschliesst, sich im Verein anzumelden, sind folgende Dokumente ausgefüllt und wo nötig unterschrieben mitzubringen:

  • Oben erwähnter Strafregisterauszug (sofern Sie diese beim Schnupperbesuch noch nicht abgegeben haben)
  • Kopie von ID oder Pass (sofern Sie diese beim Schnupperbesuch noch nicht abgegeben haben)
  • Ausgefülltes Beitrittsgesuch mit Datum und Unterschrift
  • Unterschriebene Datenschutz-Einverständniserklärungen
  • Bereitschaftserklärung für die Einhaltung unserer Statuten
  • Begleichung des Jahresbeitrags von 150.- 

Erst nach Erfüllung der oben genannten Bedingungen und dem Absolvieren des Schnupperbesuchs, des Testschiessens und des Einführungskurses (falls ein solcher notwendig ist), kann eine definitive Anmeldung im Verein erfolgen

Weitere Bemerkungen;

  • Der Beitritt ist im ersten Jahr provisorisch. Je nach Verhalten, kann der Vorstand während der Dauer des ersten Jahres darüber entscheiden, ob ein neues Mitglied auf Grund seines Verhaltens wieder aus dem Verein ausgeschlossen wird. In diesem Fall wird der entsprechenden Person der Jahresbeitrag im Verhältnis zur Zeit, in welcher eine Person schon im Verein trainiert hat, wieder zurückerstattet.
  • Nach dem Probejahr wird an der Generalversammlung entschieden, ob jemand in den Verein aufgenommen wird.

Datenschutz-Einverständniserklärung
Wir halten uns an die üblicherweise geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe: Link «Datenschutzrichtlinien»).
Füllen Sie bitte die folgenden Dokumente aus und unterzeichnen Sie diese. Die ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärungen sind zwingend für die Anmeldung bei unserem Verein.


Einverständniserklärung betreffend unsere Charta

Jahresbeitrag
Falls Sie erst im kommenden Jahr beitreten möchten, dann bezahlen Sie den Jahresbeitrag erst Anfang nächstes Jahr. Wollen Sie den Beitrag für das folgende Jahr jedoch schon Ende dieses Jahr bezahlen, dann tun Sie dies per Online-Banking und schreiben unter Bemerkungen: „Beitrag für das Jahr 20…. “ (entsprechendes Jahr angeben).

Einführungs-Kurs(e): 
siehe „Unsere Kurse“: https://wlu20www142.webland.ch/?page_id=279

  • Falls wir feststellen, dass ein solcher vonnöten ist, wird dieser mit der entsprechenden Person durchgeführt. Der Kurs findet in zwei Teilen während den Hauptübungen (mittwochs) statt, oder nach Absprache an einem Montag oder Freitag (dann ausschliesslich mit Kleinkaliber-Kurzwaffen). 

Der Inhalt des Kurses umfasst in Theorie und Praxis; Sicherheit / Verhalten auf dem Stand, Waffen-Handhabung und Schiesstechnik.
Siehe: Link zu „Unsere Kurse“ (in „Verein“)

Es kann darüber hinaus an einen weiteren Kurs in Waffenpflege teilgenommen werden